LOGOPÄDIE - ist nur nach ärztlicher Verordnung möglich; da die Abrechnung sowohl über
die gesetzlichen als auch die privaten Krankenkassen erfolgt. (Bei Privatkassen / Abrechnung kommt der 1,5-fache Rechenfaktor - gemessen an der Reichsversicherungsordnung - zum Tragen)
Hausbesuche sind auf hausärztliche Verordnung möglich, die Kapazitäten sind jedoch sehr begrenzt
Wir führen eine Einbestellpraxis und die Termine sind speziell für SIE reserviert. Falls Sie einen Termin nicht einhalten können, bitten wir Sie, uns dies
mind. 48 Stunden vor Behandlungs- bzw. Choachingbeginn mitzuteilen!
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir bei einer kurzfristigen Absage ein Ausfallhonorar von 75,- Euro in Rechnung stellen.